Impressum & AGB
Für den Inhalt verantwortlich:
AWZ-elektro GmbH
Talweg 11a
8580 Köflach
+43 650/7400647
Firmenbuchnummer:
UID-Nummer:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die AWZ-elektro GmbH, Talweg 11a, 8580 Köflach, im Rahmen des Unternehmens, welches den Geschäftszweig der Elektrotechnik hat, für seine jeweiligen Vertragspartner erbringt.
AWZ-elektro GmbH vereinbart mit seinem Vertragspartner, dass auf sämtliche Lieferungen und Leistungen die AGB der AWZ-elektro GmbH in der jeweils zum Vertragsabschluss geltenden Fassung anzuwenden sind. Die Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich abbedungen.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen AWZ-elektro GmbHund dem Vertragspartner kommt durch übereinstimmende Willenserklärung von AWZ-elektro GmbH und seinem Vertragspartner über den Vertragsgegenstand, die Art der Leistung und das hierfür zu entrichtende Entgelt zustande, wobei die Annahme eines mündlichen oder schriftlichen Angebots der AWZ-elektro GmbH durch mündliche oder schriftliche Willenserklärung des jeweiligen Vertragspartners möglich ist. Bei schriftlichen Angeboten schließt die AWZ-elektro GmbH diese AGB unmittelbar dem Angebot bei, bei mündlichen Angeboten werden die AGB im Zuge der Angebotslegung mitübergeben und zur Kenntnis gebracht. Mit Angebotsannahme durch den Vertragspartner, unabhängig ob schriftlich oder mündlich, gelten auch diese AGB als vom Vertragspartner vollinhaltlich akzeptiert.
3. Entgelt
Die Fälligkeit des jeweiligen Entgeltanspruchs von der AWZ-elektro GmbH gegenüber dem Vertragspartner tritt mit Rechnungslegung ein. Als Leistungsfrist werden 14 Tage nach Rechnungslegung vereinbart.
Die Höhe des Entgeltanspruchs bemisst sich nach dem Angebot der AWZ-elektro GmbH. Die Höhe des im Angebot genannten Entgelts richtet sich immer nur nach dem zum Zeitpunkt der Angebotslegung bestehenden Kenntnisstand der AWZ-elektro GmbH und über die Art und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen. Wenn während der Leistungserbringung ursprünglich nicht kalkulierbare Mehraufwände und Kosten notwendig werden, wird die AWZ-elektro GmbH den Vertragspartner hierüber zeitnah in Kenntnis setzen. Gleichzeitig kommt die AWZ-elektro GmbH in diesem Fall, unabhängig vom ursprünglichen Angebot, ein Anspruch auf ein angemessenes, sich nach den gewöhnlichen Stundensätzen und Preisen der AWZ-elektro GmbH zu errechnendes Entgelt auch für jene, bei der Angebotserstellung nicht kalkulierbaren Mehrleistungen zu.
Wenn die Leistung der AWZ-elektro GmbH darin besteht, ein Prüfprotokoll nach den derzeit gültigen Vorschriften/Gesetze/Richtlinien/Normen über eine PV-Anlage oder sonstige elektrische Anlagen zu erstellen, besteht ein Entgeltanspruch für den entstandenen Aufwand der AWZ-elektro GmbH auch dann, wenn dieses Prüfprotokoll negativ ausfällt.
4. Eigentumsvorbehalt
Bei Lieferung von Waren durch die AWZ-elektro GmbH bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung des auf diese Warenlieferung entfallenden Kaufpreises Alleineigentümer der gelieferten Ware bzw. findet vor Kaufpreiszahlung keine Eigentumsübertragung an den Vertragspartner statt.
5. Haftung
Wenn die AWZ-elektro GmbH ein positives Prüfprotokoll für eine PV-Anlage nach den derzeit gültigen Vorschriften/Gesetze/Richtlinien/Normen ausstellt, ohne diese PV-Anlage selbst montiert und installiert zu haben, übernimmt die AWZ-elektro GmbH mit Ausstellung dieses Prüfprotokolls gegenüber dem Vertragspartner keine gewährleistungs- oder sonstige schadenersatzrechtliche Haftung für wie auch immer geartete Mängel, die aus einer technisch mangelhaften Montage oder Installation der Anlage resultieren. Dies gilt auch dann, wenn die AWZ-elektro GmbH zwar die PV-Anlage geliefert, die Installation und Montage jedoch von Dritten bewerkstelligt wurde und der Mangel nicht auf eine mangelhafte Beschaffenheit der Anlage selbst zurückzuführen ist. Ebenso wird durch Ausstellung eines positiven Prüfprotokolls keine Haftung für die (bauliche) Beschaffenheit des jeweiligen Unterbaus übernommen, auf dem die PV-Anlage montiert wurde.
Für die Richtigkeit des Prüfprotokolls selbst wird von der AWZ-elektro GmbH in den oben genannten Fällen nur insoweit eine Haftung übernommen, als allfällige Mängel im Zuge der, für die Ausstellung des Prüfprotokolls notwendigen Anlagendokumentation augenscheinlich und ohne eingehende Überprüfung wahrgenommen werden können.
6. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Mit Annahme dieser AGB erklärt sich der Vertragspartner mit der Archivierung und Verarbeitung von persönlichen und sensiblen Daten sowie deren Weitergabe an dritte Personen einverstanden, sofern diese Personen zwingend die Leistungserbringung durch die AWZ-elektro GmbH eingebunden werden müssen. Diese Einwilligung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden, was jedoch zur Folge haben kann, dass eine weitere Inanspruchnahme von Leistungen von der AWZ-elektro GmbH nicht mehr möglich ist.
Ein Widerruf dieser Einwilligungserklärung hat unmittelbar gegenüber der AWZ-elektro GmbH stattzufinden.
7. Anwendbares (Sach-)recht und Gerichtsstand
Auf die vertragliche Beziehung und daraus resultierende schadenersatz- oder bereicherungsrechtliche Ansprüche zwischen der AWZ-elektro GmbH und seinem Vertragspartner ist ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich anwendbar.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus den Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der AWZ-elektro GmbH resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Voitsberg.
8. Schlussbestimmungen
Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Klauseln nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen der AGB nicht.